Hallo zusammen,
meine Kollegen und ich planen derzeit ein Hochhaus in Frankfurt/M.
Es geht um den Feuerwehr-Aufzug.
In der Hessischen Hochhaus Richtlinie heisst es wie folgt:
"Vom Feuerwehr-Aufzug muss jeder Punkt eines Auftenhaltsraume in höchstens 50m Entfernung erreichbar sein."
Im Hochhaus-Atlas, dem Standard-Werk für Hochhausplanung ist die Rede vom "Aktionsradius von 50m", der eingehalten werden müsse.
Im Merkblatt für Feuerwehr-Aufzüge, herausgegeben von der Branddirektion Stadt Frankfurt steht das gleiche wie in der Hochhaus-Richtlinie.
Wie ist das jetzt genau zu verstehen. Bei uns gehen die Meinungen auseinander.
Muss ein Radius von 50m eingehalten werden, oder ist die Lauflänge von 50m maßgebend, wenn man beispielsweise um die Ecke gehen müsste?
Herzlichen Dank
Matthias Niemeyer, Wien.